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Fakt oder Fake? Behauptungen von ADX unter der Lupe

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ADX Energy Ltd. stellt im Bescheid Behauptungen auf, die uns stutzig gemacht haben. Was ist Fakt, was ist Fake? Wieder einmal machen wir uns auf die Suche nach der Wahrheit.

Fakt: Die von der Bürgerinitiative veröffentlichten und an die zuständigen Behörden weitergeleiteten Informationen basieren auf Publikationen, Erhebungen und Datenauswertungen von namhaften Wissenschaftler:innen. Die Bürgerinitiative „Pro Natur Steyrtal“ hat mit Schreiben vom 19.6.2023 auf streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH Richtlinie hingewiesen, mit dem Schreiben vom 7.9.2023 auf das Vorkommen von streng geschützten Fledermausarten. Der Amtssachverständige ist darauf in seiner Stellungnahme vom 17.7.2023 bzw. vom 13.9.2023
eingegangen.
Mit Schreiben vom 09. August 2023 ersuchte die Firma ADX VIE GmbH um Fristerstreckung für ihre Stellungnahme zum Gutachten bis 15. September 2023, was auch gewährt wurde. (Bescheid S. 39) Die Behörde merkt dazu im Bescheid an: Zur Dauer des Verfahrens ist festzustellen, dass bereits im Dezember 2022 auf eine Bewilligungspflicht hingewiesen worden war. Warum dann erst am 15. September 2023 ein entsprechender und vor allem vollständiger Antrag (Anm.: von ADX) gestellt und gleichzeitig versucht wurde, das Verfahren durch laufende
urgierende Telefonate bei verschiedensten Personen zu beschleunigen, konnte nicht nachvollzogen werden. Seitens der Behörde waren die gesetzlich vorgesehenen Schritte einzuhalten und konnte davon auch für die ADX VIE GmbH keine Ausnahme von gesetzlichen Regelungen gemacht werden. (Bescheid S. 112)

Fakt: Dazu merkt die Behörde im Bescheid an: „Auch ist klarzustellen, dass nicht die Antragstellerin feststellt, ob eine Bewilligung zu erteilen ist, sondern dies Sache der Behörde ist, die nach einem vollständigen und vor allem gesetzeskonformen Verfahren entscheidet.“ (Bescheid S. 112)

Fakt? Zur Erinnerung: in diversen Printmedien und Aussendungen von ADX, zuletzt vom 22.6.2023 (Upper Austria Exploration Portfolio, Prospective Resources Update) war immer die Rede von 134 MMboe als „best technical prospective resource“, also im besten Fall, die Rede. Das entspricht rd. 21 Mrd m³ Gas. Im Bescheid auf Seite 50 (s.oben) ist die Rede von im wahrscheinlichsten Fall 24 Mrd m³ Gas. Entspricht einem Energiegehalt von etwa 270 TWh. Auf Seite 53 (s. oben) steigert sich die Prognose von ADX auf „bestenfalls“ 46 Mrd m³ (entsprechend etwa 520 TWh), mindestens aber 10 Mrd m³. Auf Seite 79 pendelt sich der Wert „bestenfalls“ wieder etwas niedriger ein, jetzt sind es nur mehr 370 TWh. Und die wahrscheinlichste Fundgröße 220 TWh. Mindestens aber 115 TWh.
Verwirrend?

Fakt ist, dass ADX mit einer sehr großen Bandbreite an Angaben über die zu erwartende Gasmenge argumentiert. Was tatsächlich Fakt ist, kann nicht nachvollzogen werden.

Fakt: Dazu merkt die Behörde im Bescheid an – „Der übersetzte Ressourcen-Prüfprojekt zum Prospekt Welchau, Konzessionsgebiet ADX-AT-II, Österreich, der für die Pinedale Energy Limited am 23. Dezember 2022 erstellt wurde, ist hinsichtlich der geologischen Erfolgschance der Wahrscheinlichkeit, dass eine Bohrung bei diesem Prospekt zu einem Fund führt, geschwärzt bzw. in der beglaubigten Übersetzung nicht angeführt. Eine konkrete Nachfrage, wie hoch konkret die Wahrscheinlichkeit des Gasfundes sei, wurde von der Antragstellerin selbst mit „außerordentlich gut“ bewertet, ohne jedoch einen konkreten Wert zu nennen oder die geschwärzte (bzw. nicht ausgefüllte) Tabelle zu ergänzen, da dies „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ darstellen würden. Da die Wahrscheinlichkeit eines Gasfundes in diversen Presseberichten kursierte (vgl Kurier 7.9.2023, 0-20% Fundwahrscheinlichkeit) bzw. die Antragstellerin selber diverse Wahrscheinlichkeiten bekanntgab – sofern diese Meldungen korrekt wiedergegeben wurden – erstaunte die gewählte Vorgangsweise gegenüber der Behörde, ist dies doch zentraler Punkt der Interessenabwägung. Noch erstaunlicher war der Umstand, dass sich die Fundwahrscheinlichkeit jedoch im montanbehördlichen Bescheid wiederfand, also ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis offenbar jedoch nur gegenüber der Naturschutzbehörde – aus welchem Grund auch immer – vorlag.“ (Bescheid S. 84)

Montanbehördlicher Bescheid, Seite 101: es ist von einer „geringen Fundwahrscheinlichkeit von ca.
20%“ auszugehen.

Fakt: Stimmt!

Fakt: Die Zahlen für Österreich für 2022 (statista) weisen einen Gesamtverbrauch von 88,06 TWh Gas aus bei einer Eigenversorgung von 6,8 TWh (das entspricht 7,7%). Der im Pkt. 5 zitierte Bericht der österreichischen Energieagentur aus dem Jahr 2022 (Österreichische Energieagentur 2022) geht davon aus, dass ein „Sockelbetrag“ von 10 TWh heimischer Erdgasaufbringung erhalten werden sollte um die Gasversorgung in Österreich auch bei einem Ausstieg aus dem Russlandvertrag bis 2027 sicherstellen zu können. Dazu kommt, dass im Juli ein Gasfund der OMV in Niederösterreich bekannt wurde, laut einer Aussendung der OMV mit einem erwartbaren Potential von 48 TWh, was ab 2025 eine Erhöhung der Inlandsaufbringung um 50 Prozent bedeuten würde. Zusätzlich gibt es laut diesem Pressebericht ab 2026 einen Liefervertrag für LNG Gas mit BP in der Größenordnung von etwa 15 TWh.

Der Gasverbrauch in Österreich ist rückläufig. „Insgesamt war der Gasverbrauch im Jahr 2022 um 8 TWh geringer als im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2017-2021. 2 TWh davon sind auf die überdurchschnittlich warmen Temperaturen zurückzuführen, der mit 6 TWh größere Teil wurde unabhängig vom Wetter eingespart. Im Zeitraum zwischen August 2022 und März 2023 wurden insgesamt sogar rund 14 TWh weniger Gas verbraucht als im Durchschnitt der Jahre 2017-2021, wobei fast zwei Drittel der Einsparungen unabhängig von der Temperatur sind.“

Welchen jährlichen Beitrag ein möglicher Gasfund in Molln für die Sicherstellung einer ausreichenden Gasversorgung in Österreich leisten könnte, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Fakt ist jedoch, dass die zusätzliche Erschließung einer möglicherweise vorhandenen Gasressource in Molln für die Versorgung mit Gas in Österreich nicht nötig ist.

Fakt ist auch, dass das Argument, das Gas aus Molln könnte russisches Gas ersetzen, nicht zutreffend ist. Weil entweder der Vertrag, wie vielfach kommuniziert, ohnehin bis 2040 nicht kündbar ist, oder, wenn ein Ausstieg bis 2027 möglich sein sollte, dieser entsprechend den unter Pkt. 5 zitierten Schritten bewältigt werden kann.